Datenschutz-Folgenabschätzung
Fachliche Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte
Situation
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde 2018 der Artikel 35 DSGVO eingeführt – die Datenschutz-Folgenabschätzung.
Im Grunde ist die Datenschutz-Folgenabschätzung nichts anderes als die bereits bekannte Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG. Nach Art. 35 DSGVO gilt: Hat eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, muss der Verantwortliche eine Abschätzung der Folgen durchführen.
Lernziel
Kennen und Beherrschen der Anforderungen der Prüf- und Kontrollpflicht durch den Datenschutzbeauftragten und Anwendung der Datenschutz-Folgenabschätzung in der Praxis.
Zielgruppe
Betriebliche sowie externe Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte, Geschäftsführung, Personalverantwortliche.
Dieses Seminar eignet sich auch, wenn Sie die Fachkunde schon länger erworben haben, aber nicht wirklich tätig waren. Alle wichtigen Bereiche werden angesprochen.
Lerninhalte
- Prüf- und Kontrollpflichten nach Art. 35 DSGVO
- Wann genau ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen?
- Prüf- und Kontrollpflichten nach weiteren datenschutzrechtlichen Vorschriften wie SGB, TKG, TMG
- Was ist im Detail in der Praxis zu prüfen?
- Wo enden Pflicht und Recht auf Überprüfungen?
- Wie sind Überprüfungen vorzunehmen?
- Zusammenarbeit des Datenschutzbeauftragten mit den Aufsichtsbehörden
- Dokumentation vom Ablauf der internen Audits und der Prüfergebnisse
- Berichte der Überprüfung an die Geschäftsführung

Termine, Ort, Zeiten und Preise
Termine
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Veranstaltungsort
Ensdorf (Saar) oder online
Dauer
1 Tag
Teilnehmerzahl
Maximal 12
Investition
Bei virtueller Teilnahme via Videokonferenz: 545,- Euro/Teilnehmer zzgl. gesetzl. MwSt.
Im Lehrgangspreis sind Lehrgangsunterlagen sowie Zertifikatskosten enthalten.
Bei Teilnahme live vor Ort: 595,- Euro/Teilnehmer zzgl. gesetzl. MwSt.
Im Lehrgangspreis sind Getränke, Verpflegung, Lehrgangsunterlagen sowie Zertifikatskosten enthalten.
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