Videoüberwachung – was technisch geht und was Datenschutz und Arbeitsrecht dazu sagen

Rechtliche Lage, häufige Fehler & Lösungen bei der betrieblichen Nutzung. Das brandaktuelle Webinar.

Kommunikation im Betrieb

Früher war alles ganz kompliziert. Brief entwerfen, auf der Schreibmaschine schreiben, durchlesen, in das Kuvert legen, Briefmarke drauf, absenden.


Heute ist alles ganz einfach. Mail entwerfen, auf dem Computer schreiben, durchlesen, in einen Mailverteiler legen, absenden. Oder noch einfacher: Messenger öffnen, Empfänger wählen, Message tippen oder diktieren, durchlesen, in den Verteiler legen, absenden (wenn denn der Messenger gerade mal geht, was, wie aktuelle Ereignisse bei Facebook, WhatsApp und Instagram gezeigt haben, nicht immer der Fall ist).


Abgesehen davon, ob tatsächlich alles schlechter war, länger gedauert hat es in den meisten Fällen. Auch deshalb sind Mail, Messenger und Social Media im Unternehmensalltag angekommen.

Rechtslage mit dem neuen TTDSG

Gesetz zum Schutz der digitalen Privatsphäre ab Dezember


Und dann kommt da ein neues TTDSG (Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetz) - und bringt wieder alles durcheinander? Denn schon mit einer E-Mail kann man viel falsch machen. Einer ganz normalen E-Mail? Das geht wirklich. Ein Beispiel? Sie können über Metadaten, etwa den Betreff, Unternehmensinterna weitergeben. Ein weiteres? Durch falsche Mailverteiler können unbefugte Personen vertrauliche Mails erhalten. Noch eines: Sie können sich bei der Auswahl des E-Mail-Anhangs vertun und damit vertrauliche Inhalte oder personenbezogene Daten offenlegen.


Bei Messengern sieht es keineswegs besser aus. Mag sein, je nach Messenger, die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Daneben gibt es eine ganze Menge Daten, die eben nicht verschlüsselt sind. Zum Beispiel Anhänge. Oder die Kontaktdaten auf dem Smartphone, das man für die Kommunikation verwendet, siehe WhatsApp. Aber: Dafür gibt es in der Regel keine Rechtsgrundlage. Sprich: Man bricht rechtliche Regelungen, beispielsweise die DSGVO.


Und dann gibt es angeblich sichere Messenger wie Signal. Wie sieht es da aus? Sind sie rechtlich rundum unbedenklich oder lauern auch hier Stolpersteine für Unternehmen? Wie nutze ich E-Mail, Messenger und andere Apps zu Kommunikation richtig, und wie mache ich am wenigsten falsch dabei? Das und mehr erfahren Sie im aktuellen Webinar.

Apps, E-Mails, Messenger

Das Webinar-Programm im Überblick


  • Erlaubte Unternehmenskommunikation - was darf „befugt“ nach außen, was nicht?
  • Um es klarzustellen: Auf Mail, Messenger und Social Media kann nicht mehr verzichtet werden
  • E-Mail kann doch jeder, oder? Vorsicht jedoch bei falschen Inhalten, falschen Empfängern, falschem Mailverteiler usw.
  • Die wichtigsten Mailprogramme, Messenger und Social-Media-Apps in der Übersicht
  • Darauf kommt es bei der Kommunikation mit Messengern an - aus Sicht des Datenschutzes
  • Darauf kommt es bei der Kommunikation mit Messengern an - aus Sicht der Informationssicherheit
  • Fehler im Umgang mit Mail, Messengern & Co. - manche kann man vermeiden, andere nicht
  • Beispiele: Betriebliche Nutzung von WhatsApp versus Empfang von Kundendaten per WhatsApp
  • Das neue TTDSG – was ab 1.12.2021 bei der Nutzung von IT-Systemen zu beachten ist
  • Risikomanagement beim Einsatz von Messengern - Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe, wenn einzelne Funktionen gegen geltendes Recht verstoßen
  • Metadaten und was sie aussagen
  • Training zum rechtskonformen Einsatz von Metadaten
  • Sonderfall Social Media - Chancen und Risiken
  • Das könnte ein gelungener Social-Media-Knigge enthalten
  • Der Blick in die Glaskugel - das könnte 2022 und die kommenden Jahre auf uns zukommen

Einsatz von E-Mail, Messengern, Social Media und anderen Apps zur Kommunikation


Ein Webinar, bei dem Themen angesprochen werden, für die es keine „sicheren“ Lösungen gibt. Hier ist Risikomanagement gefragt - und dazu muss man die Risiken kennen. Die Risiken aus Sicht des Datenschutzes und der Informationssicherheit werden in diesem Webinar vermittelt. Außerdem geht es um Lösungsvorschläge mit Hinweisen, wie eine möglichst rechtskonforme Nutzung aussehen kann.

Zielgruppe des Webinars


Das Webinar ist ideal geeignet für betriebliche wie externe Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen & Datenschutzkoordinatoren ebenso wie für Verantwortliche und Datenschutz-Interessierte aus der Geschäftsführung und den Bereichen Personal, IT, Legal/Recht, Facility Management/Hausmeister/Haustechnik, Controlling, Vertrieb, Finance/Buchführung und Betriebsrat.

Termine, Zeiten, Ort und Preise


Webinar

Videoüberwachung – was technisch geht und was Datenschutz und Arbeitsrecht dazu sagen

Termin

Dienstag, 19. Oktober 2021 von 9:30 bis 12:00 Uhr

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Teilnahme

Das Webinar findet online als Videokonferenz statt.

Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende die Einladung und Zugangsdaten.


Investition
Die Webinar-Gebühr beträgt 149,- Euro zzgl. MwSt.

Für unsere Kund·innen: Die Webinar-Gebühr kann mit dem Kundenkontingent verrechnet werden.


Speaker
Eberhard Häcker, Referent und externer Datenschutzbeauftragter (IHK) mit jahrelanger Erfahrung, Auditor und Fachautor.


Besonderheit
Langjährige Praxiserfahrung und viele anschauliche Beispiele, welche die Inhalte greifbar und verständlich machen.


Unser Spar-Angebot
Bei Teilnahme von mehreren Personen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe am gleichen Seminar zahlt der 1. Teilnehmer voll, der 2. Teilnehmer erhält 10 % Rabatt, der 3. Teilnehmer erhält 25 % Rabatt auf den Seminarpreis.


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