Brandschutz, Datenschutz & elementare Gefährdungen
Am Donnerstag im Arbeitskreis Datenschutz
Technische und organisatorische Maßnahmen
nach Artikel 32 DSGVO

Ab 2. März widmet sich der Arbeitskreis Klassischer Datenschutz Feuer, Wasser und anderen elementaren Gefährdungen für die Unternehmens-IT. Es wird spannend! Datenschutz-Experte Eberhard Häcker moderiert den Austausch um die wichtigsten Gefahren und die Maßnahmen, wie Sie sie vermeiden. Dabeisein lohnt sich!
Technische und organisatorische Maßnahmen im Datenschutz
Bundesweit lassen Datenschutz-Aufsichtsbehörden in ihren Jahresberichten, auf den Webseiten und in anderen Veröffentlichungen immer wieder eines durchklingen:
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Artikel 32 DSGVO sind immens wichtig.
Mit unseren Erfahrungen aus dem Datenschutz-Alltag können wir sagen: Das stimmt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen, kurz TOMs, werden immer wichtiger. Unternehmen sollten sie weitgehend
vollständig umsetzen
und insbesondere
aktuell halten.
BSI-Bausteine: Elementare Gefährungen
Da sie für guten Datenschutz unverzichtbar sind, legen wir bei
Team
Datenschutz einen besonderen Schwerpunkt auf die TOMs. Wir wirken darauf hin, dass sie in Anlehnung an die BSI-Bausteine immer wieder aktualisiert und überarbeitet werden. Allerdings: Dort gibt es einen Bereich, den auch das BSI nicht so aktuell hält, wie das wünschenswert wäre.
Die
„Elementaren Gefährdungen“ des BSI
sind aktuell in der Version von 2020 veröffentlicht. Teile der dort aufgeführten 47 elementaren Gefährdungen sind allerdings wesentlich älter. Manche fehlen sogar ganz (Verschlüsselungstrojaner, Verlust zentraler Daten) oder gehen nicht auf aktuelle Entwicklungen ein, beispielsweise die elementare Gefährdung G 0.8: Ausfall oder Störung der Stromversorgung. Das letzte dort aufgeführte Beispiel ist aus dem Jahr 2005. Aktuell geht anders. Schließlich hat sich seitdem (hoffentlich) viel bei der Stromversorgung getan.
Aus diesem Grund ist das
unser Thema im nächsten Arbeitskreis. Immerhin gibt es beim Datenschutz mehrfach die
Verpflichtung in der DSGVO
und in einschlägigen Rechtsvorschriften zu
„geeigneten“ technischen und organisatorischen Maßnahmen. Datenschutzbeauftragte sollten dieses Thema also nicht ignorieren.
Für den Einstieg liegt unser Fokus auf folgenden elementaren Gefährdungen:
- G 0.1 Feuer
- G 02 Ungünstige klimatische Bedingungen
- G 03 Wasser
- G 04 Verschmutzung, Staub, Korrosion
- G 08 Ausfall oder Störung der Stromversorgung
Den ersten davon widmen wir uns am 2. März, weitere elementare Gefährdungen behandeln wir in kommenden Arbeitskreissitzungen.
Das sind die wichtigsten Themen
Das erwartet uns:
- wesentliche Gefährdungen durch die besprochene elementare Gefährdung
- mögliche Folgen für Datenschutz
- mögliche Folgen für Informationssicherheit
- Richtlinien zum Thema – Inhalte, Verantwortlichkeit, Überprüfungen
- Liste der umzusetzenden oder umgesetzten Maßnahmen
- Überprüfungen durch Datenschutz
- Mögliche Unterstützung durch Schulungen, Informationsblätter, Aushänge usw.
- Weitere Reaktionen, Aktivitäten wie Berichte und vertiefende Maßnahmeempfehlungen
Außerdem soll die Diskussion zum Thema nicht zu kurz kommen.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und sind jetzt schon gespannt auf praktische Erfahrungen und Anregungen!

Die Arbeitskreise kennenlernen
Einfach online in zwei Veranstaltungen hineinschnuppern zum Kennenlernpreis von 59 € netto!
Inklusive Musterunterlagen und der Möglichkeit, Themen zu wünschen wie alle regulären Teilnehmer!
Nicht verpassen! Der Datenschutz-Arbeitskreis
Freuen Sie sich auf spannende 90 Minuten!
Termin
Donnerstag, 2. März 2023
14:30 bis 16:00 Uhr
Sie kennen den Datenschutz-Arbeitskreis noch nicht?
Dann schnuppern Sie doch einfach herein und überzeugen sich selbst!

